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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Haftungsausschluss
I. Allgemeines
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1.) Die Angebote, Leistungen und Lieferungen des MARKTHAUSes Mannheim beruhen
ausschließlich auf diesen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Bedingungen
bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
2.) Alle Angebote sind freibleibend bis zum endgültigen Abschluss. Bestellungen
sind für die MARKTHAUS gGmbH nur verbindlich, soweit sie diese bestätigt oder
durch die Übersendung der Ware diese erfüllt. Mündliche Nebenabreden bedürfen
der schriftlichen Bestätigung.
II. Lieferung und Abholung
1.) Lieferung und Abholung erfolgen nach mündlichem, fernmündlichem oder
schriftlichem Auftrag. Die Abhol- bzw. Lieferadresse wird bei Auftragserteilung
vereinbart.
2.) Mehrkosten durch nachträglich Änderungen seitens des Auftraggebers gehen
zu dessen Lasten.
3.) Die MARKTHAUS gGmbH wird sich bemühen, hinsichtlich der Art der Lieferung
sowie des Anfahrtsweges, Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen.
Dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ist eine Verbringung
in die Räumlichkeiten nicht möglich erfolgt die Lieferung „frei Bordsteinkante“.
4.) Die MARKTHAUS gGmbH haftet nicht für Schäden an der Ware oder auf dem Grundstück,
die dadurch entstehen, dass sie auf ausdrücklichen Kundenwunsch nicht LKW-taugliche
Wege befahren muss.
5.) Abgeholte Waren (Spenden) gehen in unser alleiniges Eigentum über, ohne dass
es hierzu einer zusätzlichen Vereinbarung bedarf.
6.) Die Entsorgung von Abfällen, nicht brauchbaren Gegenständen etc. erfolgt im
Namen und für Rechnung des Auftraggebers. Die hierbei anfallenden Gebühren werden
lt. Auslage belastet.
7.) Gerät der Käufer mit der Abnahme länger als 14 Tage in Verzug, so kann der
Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder Erfüllung des Vertrags verlangen. Bei
Annahmeverzug des Auftraggebers, werden zusätzliche Anlieferungs-/Abholkosten
nach Aufwand verlangt.
8.) Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Liefer- bzw. Abholfrist
durch die MARKTHAUS gGmbH ist der Verzug erst nach Setzen einer angemessenen
Nachfrist gegeben.
9.) Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht die
Liefer- bzw. Abholpflicht.
III. Berechnung
Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, es gilt jeweils die in
unseren Betriebsräumen aushängende, bei Vertragsabschluss aktuelle Preisliste
bzw. Preisauszeichnung.
IV. Höhere Gewalt
Für höhere Gewalt – als solche gelten die Umstände der Vorkommnisse, die mit
der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können –
suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung
und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen
den Zeitraum von 6 Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich
des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche
bestehen nicht.
V. Zahlung
1.) Rechnungen der MARKTHAUS gGmbH für Lieferungen und Leistungen sind sofort
nach Erhalt ohne Abzug fällig und zahlbar rein netto Kasse.
2.) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung
eines weiteren Schadens Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen
Basiszinssatzes berechnet.
3.) Wir behalten uns vor für Waren und/oder Dienstleistungen, Vorauskasse
oder Sicherheiten zu verlangen.
4.) Die MARKTHAUS gGmbH behält sich ausdrücklich die Ablehnung von Schecks und
Wechseln vor. Wird ein vom Käufer ausgestellter Scheck von dem bezogenen Institut
nicht eingelöst, egal aus welchen Gründen, ist die MARKTHAUS gGmbH berechtigt,
Bearbeitungsgebühren und Verzugszinsen und alle daraus resultierenden Kosten
zu berechnen.
5.) Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen
den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
VI. Gewährleistung
1.) Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Waren,
technische Angaben und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen,
befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
2.) Bei dem Kauf von Gebrauchtwaren gewährt die MARKTHAUS gGmbH die gesetzliche
Gewährleistung, insofern die Schäden die üblichen Abnutzungs- und Gebrauchsspuren
übersteigen. Nutzungsminderungen und Mängel, die bereits im Kaufvertrag aufgeführt
sind unterliegen keiner Gewährleistung, da diese bereits im Kaufpreis berücksichtigt
wurden und Bestandteil des erworbenden Artikels darstellen.
3.) Der Käufer hat die gekaufte oder gelieferte Ware unverzüglich bei Eingang auf
Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck zu untersuchen.
4.) Beanstandungen werden nur berücksichtigt, bei Gebrauchtwaren unmittelbar
gegenüber dem Lieferpersonal, bei Neuwaren, wenn Sie innerhalb von 8 Tagen
nach Erhalt der Ware schriftlich, unter Beifügung von Belegen, erhoben werden.
Andernfalls gilt die Ware als akzeptiert.
5.) Die Gewährleistungspflichten beschränken sich nach der Wahl der MARKTHAUS gGmbH
auf Ersatzlieferungen, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Voraussetzung für
eine Wandlung ist die Vorlage des Kaufvertrages und des Zahlungsbeleges. Bei Mängeln
die der Käufer zu vertreten hat, ist sie zu keiner Gewährleistung verpflichtet.
Beanstandete Ware darf nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der MARKTHAUS gGmbH
zurückgesandt werden.
VII. Schadensersatz
Die MARKTHAUS gGmbH haftet bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung
besteht nur, soweit der Schaden die Leistungen der Versicherungen übersteigt,
jedoch nicht höher, als der reelle Zeitwert. Nicht ersetzt werden entgangene Nutzung
und entgangener Gewinn.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1.) Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung
mit dem Käufer bleibt die verkaufte Ware unser Eigentum.
2.) Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind vom Käufer
unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
3.) Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
4.) Die Ware und die an ihrer Stelle getretenen Forderungen dürfen vor vollständiger
Bezahlung unserer Forderung weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit
übereignet oder abgetreten werden.
IX. Lagerkosten
Bei Selbstabholung des Käufers wird die Ware bis zu 14 Tagen kostenlos gelagert.
Danach werden Einlagerungsgebühren in Höhe von 12,00 € pro Quadratmeter Stellfläche
je angefangener Kalendermonat berechnet. Überschreiten die Einlagerungsgebebühren,
den Warenwert bzw. den an die MARKTHAUS gGmbH bezahlten Betrag, so behält sich der
Verkäufer vor, die Ware an Dritte zu verkaufen und die Lagerkosten geltend zu machen
bzw. zu verrechnen.
X. Abschließende Klauseln
Abweichenden Bedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Der Widerspruch gilt auch dann, wenn der Käufer hierfür eine besondere Form
vorgeschrieben hat.
XI. Rechtswirksamkeit
Sofern einzelne der vorstehenden Bestimmungen durch Gesetz, Gerichtsbeschluss oder
behördliche Anweisung außer Kraft gesetzt sind, gelten die restlichen Bestimmungen
dennoch unverändert weiter. In diesem Falle ist die nichtige Bestimmung durch eine
Regelung zu ersetzen, die dem vorgesehenen Zweck entspricht und rechtlich zulässig ist.
XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung
(einschließlich Scheck und Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen den Parteien
entstehenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz der MARKTHAUS-MANNHEIM gGmbH in
Mannheim. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Markthaus gGmbH
Mannheim, 01.11.2008
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Januar 2012 |
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