Vertrauen, Fairness und Integrität – das sind die Werte, die all unsere Geschäftsbeziehungen prägen und Kern unserer Unternehmensstrategie und unseres Leitbilds sind. Mit unserem Verhaltenskodex möchten wir sicherstellen, dass die Werte auch nachhaltig von allen Beteiligten gelebt werden und im Arbeitsalltag Prozesse für alle klar geregelt sind.
Das Vertrauen der Stadt Mannheim als unserer Gesellschafterin sowie das unserer Mieter*innen, Geschäftspartner*innen und der Öffentlichkeit ist für uns als GBG Unternehmensgruppe elementar wichtig. Mit unseren Compliance-Regeln verpflichten wir uns zu klaren Grundsätzen, die den Rahmen für das unternehmerische wie gesellschaftliche Handeln bilden. Darin fassen wir die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien, betrieblichen Vereinbarungen und moralischem Verhalten im Unternehmen zusammen.
Im Kontext der Compliance berät und unterstützt Sie Rebecca Gonzalez als Compliance-Beauftragte hier gerne als neutrale Instanz und ist dabei vertrauensvolle Ansprechpartnerin für Mitarbeiter*innen, Kund*innen und Geschäftspartner*innen. Themen in Bezug auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Standards, Risiken und Verstöße in unserer Lieferkette können Sie an den Menschenrechtsbeauftragten Christoph Jacobs richten. In Verdachtsfällen gehen unsere Beauftragten darüber hinaus Hinweisen nach und übernehmen die Aufklärungsarbeit.
Die Kanzlei SZA SCHILLING, ZUTT & ANSCHÜTZ unterstützt uns als externe, unabhängige Ombudsstelle. Hier können Sie Ihre Hinweise und Anliegen auf Wunsch auch anonymisiert hinterlegen. Die bei der Rechtsanwaltskanzlei bekannt gemachten Sachverhalte werden ausschließlich an die jeweils zuständigen Beauftragten der GBG-Gruppe weitergegeben, die sich verantwortungsvoll und vertraulich um Aufklärung bemühen.
Dr. Nicolas Ott
Rechtsanwalt
Telefon: 0621 4257797
Schreiben Sie jetzt Dr. Nicolas Ott
Unsere gesamte Gruppe steht für sachbezogene und transparente Geschäftsbeziehungen, die frei von unlauteren Methoden geführt werden. Folgende drei Grundsätze bringen es auf den Punkt:
Hier können Sie sich den Verhaltenskodex der GBG-Gruppe herunterladen.
Hier können Sie sich die Verfahrensordnung der GBG-Gruppe herunterladen.
Hier können Sie sich die Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie der GBG-Gruppe herunterladen.
Hier können Sie sich den Geschäftspartnerkodex der GBG-Gruppe herunterladen.
Sie haben ein Anliegen zum Thema Compliance? Manchmal sind es kleine Unsicherheiten bezüglich einer Einladung zu einem Arbeitsessen oder der Annahme eines Weihnachtsgeschenks, die für große Verunsicherung sorgen. Unsere Compliance-Beauftragte beantwortet Ihnen diese Fragen schnell und unkompliziert – damit wir alle auf der sicheren Seite sind.
Haben Sie ein Anliegen in Bezug auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Standards, Risiken und Verstöße in unserer Lieferkette? Einzelheiten zur Meldung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken und Verletzungen (wie etwa Kinder- und Zwangsarbeit, Diskriminierung oder Verstöße gegen die Koalitionsfreiheit) nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie zu dem in der GBG-Gruppe insoweit geltenden Verfahren finden Sie in unserer Verfahrensordnung. Wenden Sie sich gerne hierzu an unseren Menschenrechtsbeauftragten. Er wird Ihnen Fragen beantworten und im Fall von Problemen weiterhelfen.
Rebecca Gonzalez
Compliance-Beauftragte
Telefon: 0621 3096-251
Schreiben Sie jetzt Rebecca Gonzalez
Christoph Jacobs
Menschenrechtsbeauftragter
Telefon: 0621 3096-141
Schreiben Sie jetzt Christoph Jacobs
Welche Alternativen gibt es?
Hinweise, für die das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz gilt, können auch den gesetzlich bestimmten staatlichen Meldestellen übermittelt werden (sog. externe Meldestellen). § 7 Abs. 1 Satz 2 Hinweisgeberschutzgesetz sieht vor, dass Hinweisgeber in den Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und sie keine Repressalien befürchten, die Meldung an die interne Meldestelle – das heißt: die bei SZA Schilling, Zutt & Anschütz eingerichtete Ombudsstelle – bevorzugen sollten. Weitere Informationen zu den externen Meldestellen finden Sie auf der Homepage des Bundesamts für Justiz unter: https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/ZustaendigkeitderMeldestellen/ZustaendigkeitderMeldestellen_node.html
Im Morchhof 33-35 · 68199 Mannheim
Telefonische Erreichbarkeit Montag bis Freitag von 11-18 Uhr und Samstag von 10-16 Uhr unter 0621 3096-8400.
Montag – Freitag:
11.00 – 19.00 Uhr
Samstag:
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Im Morchhof 33-35 · 68199 Mannheim
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Montag – Freitag: 11.00 – 19.00 Uhr · Samstag: 9.30 – 17.00 Uhr